1. Anmeldung
Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung des Kursgeldes. Mit der Anmeldung bescheinigt der Kursteilnehmer, dass er das volle Kursgeld bezahlt.
Die Seminarleitung ist berechtigt, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
3. Abmeldung
Bei Abmeldung bis 30 Tage vor Beginn des Seminars sind 50% des gesamten Kursgeldes geschuldet. Danach werden die vollen Kurskosten fällig und in Rechnung gestellt. Abmeldungen haben schriftlich zu erfolgen. Massgebender Zeitpunkt für die Abmeldung ist das Eingangsdatum der Abmeldung bei der Seminarleitung.
4. Fernbleiben
Bei Fernbleiben wird das Kursgeld in Rechnung gestellt und ist innerhalb von zehn Tagen zu bezahlen. Kursgeldrückerstattung aufgrund versäumter Seminartage ist nicht möglich.
5. Kursausschluss
Die Seminarleitung ist berechtigt, Kursteilnehmer ohne Angabe von Gründen aus dem Kurs auszuschliessen. Bei einem Kursausschluss wird das Kursgeld anteilmässig rückerstattet.
6. Kündigung der Schulung
Die Schulung kann auf das jeweils kommende Seminarwochenende gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Über 30 Tage im Voraus bezahlte Seminarwochenenden werden zu 50% zurückerstattet. Noch zu leistende Kursgelder sind innerhalb von 30 Tagen nach Kündigung des Schulungsvertrages zu 50% zur Zahlung fällig.
7. Leistungshindernisse
Bei unverschuldeter Verhinderung oder Krankheit der Seminarleitung, höherer Gewalt, bei ungenügender Teilnehmerzahl oder sonstigen unvorhergesehenen Ereignissen ist die Seminarleitung nicht verpflichtet, das Seminar durchzuführen. Kann ein Seminar wieder Erwarten nicht stattfinden, wird das Kursgeld anteilmässig zurückerstattet. Darüber hinaus bestehen keine weiteren Ansprüche an die Seminarleitung für gebuchte Reise- oder Übernachtungskosten.
Bei unverschuldeter Verhinderung der Dozentin ist die Seminarleitung berechtigt, eine Stellvertretung einzusetzen.
8. Haftung und persönliche Verantwortung (Einzelsitzung und Semniare)
Jeder Teilnehmer trägt die volle Verantwortung für sich, seine Prozesse und seine Handlungen vor, während und nach dem Seminar, der Abendgruppe, dem Jahreszeitentreffen und den Einzelsitzungen. Die Entscheidung und die Verantwortung, wie weit sich der Einzelne auf die Inhalte und Prozesse einlassen will, liegt bei jedem selbst. Die Seminare und Einzelsitzungen sind kein Ersatz für medizinische oder psychotherapeutische Behandlungen.
Der Teilnehmer kommt für verursachte Schäden selbst auf und stellt die Therapeutin und Seminarleiterin von allen Haftungsansprüchen, auch solchen im psychischen Bereich, frei.
Eine mögliche Versicherung ist Sache des Kursteilnehmers/Klient der Einzelsitzungen.
Die Seminarteilnemer tragen die volle Verantwortung für ihre aktuelle und zukünftige therapeutische Tätigkeit. Die Kursleiterin und Therapeutin übernimmt keine Haftung.
9. Erfolg der Schulung
Die Seminarleitung kann für den Erfolg der Schulung keine Garantie übernehmen. Der Erfolg der Schulung hängt im Wesentlichen von der Entwicklung, den Möglichkeiten und dem Einsatz des Kursteilnehmers ab.
10. Zertifikat
Das Zertifikat wird nach Absolvierung von mindestens 17 der gesamten 18 Kurstage abgegeben.